I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
VIVA GOLF HEALTH – Golf & Health in Motion ©
Vereinigung Clubfreier Golfer
I. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mitgliedschaften, Leistungen, Angebote, Buchungen und Bestellungen über die Plattform von VIVA GOLF HEALTH – Golf & Health in Motion.
Mit der Anmeldung bzw. Bestellung akzeptiert das Mitglied diese AGB sowie die geltenden Vereinsstatuten.
1.2 Vereinscharakter und Mitgliedschaft
VIVA GOLF HEALTH wird im Rahmen eines gemeinnützigen Vereinsmodells betrieben.
Die Online-Anmeldung stellt einen Antrag auf Aufnahme in den Verein dar. Über die Aufnahme entscheidet der Verein bzw. das zuständige Organ.
Erst mit ausdrücklicher Bestätigung der Aufnahme durch VIVA GOLF HEALTH entsteht eine gültige Mitgliedschaft.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
1.3 Vertragsschluss
Mit Einstellung der Mitgliedschaften, Produkte oder Leistungen auf der Website gibt VIVA GOLF HEALTH ein unverbindliches Angebot ab.
Durch Absenden der Online-Anmeldung bzw. Bestellung stellt der Nutzer einen verbindlichen Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaft bzw. Bestellung.
Die automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
1.4 Vertragssprache und Speicherung
Vertragssprache ist Deutsch.
Die jeweils gültigen AGB sowie Mitgliedschaftsbedingungen werden elektronisch bereitgestellt.
1.5 Zahlungsbedingungen
Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt.
Mitgliedschaften können ausschließlich online mittels der angebotenen Zahlungsdienstleister (z. B. Kreditkarte oder PayPal) bezahlt werden.
Der Mitgliedsbeitrag ist unmittelbar mit Abschluss des Bestellvorgangs fällig.
Erfolgt keine erfolgreiche Zahlung, entsteht kein Anspruch auf Leistungen, Handicap-Verwaltung oder Spielberechtigungen.
Beiträge gelten erst dann als bezahlt, wenn der Betrag vollständig bei VIVA GOLF HEALTH eingelangt ist.
1.6 Widerrufsrecht
Sofern für den Vertrag gesetzlich ein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) besteht, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Wenn das Mitglied im Zuge des Bestellprozesses ausdrücklich verlangt, dass VIVA GOLF HEALTH bereits vor Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistungen (insbesondere der Freischaltung der Mitgliedschaft und der Registrierung beim nationalen Golfverband) beginnt, und das Mitglied sodann fristgerecht vom Vertrag zurücktritt, hat es VIVA GOLF HEALTH gemäß § 10 FAGG einen anteiligen Wertersatz zu leisten. Dieser Wertersatz entspricht verhältnismäßig den bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis. Dies umfasst insbesondere die für die sofortige Freischaltung unumkehrbar anfallenden und entrichteten Registrierungs-, Verbands- und Lizenzgebühren des nationalen Golfverbandes.
1.7 Haftung
Die Nutzung von Golfanlagen, Partnerleistungen, Kursen oder Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
Eine Haftung von VIVA GOLF HEALTH, deren Funktionären, Mitarbeitern oder Partnerbetrieben für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden sowie Verlust oder Diebstahl von Gegenständen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Für Leistungen, Öffnungszeiten, Platzbedingungen oder Änderungen bei Partneranlagen haftet ausschließlich der jeweilige Betreiber.
1.8 Änderungen von Leistungen und Partnerangeboten
VIVA GOLF HEALTH behält sich sachlich gerechtfertigte Änderungen von Leistungen, Partnerangeboten, Kooperationen, Greenfee-Vorteilen, Spielmöglichkeiten, Bonusprogrammen oder organisatorischen Abläufen vor.
Aus Änderungen oder dem Wegfall einzelner Partnerleistungen entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung.
1.9 Nichtübertragbarkeit
Mitgliedschaften sind persönlich und nicht übertragbar, veräußerbar oder vererbbar.
1.10 Minderjährige
Mitgliedschaften minderjähriger Personen bedürfen der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
1.11 Freibleibende Angebote
Alle Angebote, Preise, Aktionen und Leistungen von VIVA GOLF HEALTH sind freibleibend.
Druckfehler, Irrtümer, technische Fehler sowie Änderungen bleiben vorbehalten.
II. Spezielle Bestimmungen – Mitgliedschaften
2.1 Mitgliedschaft und Laufzeit
Die Mitgliedschaft gilt jeweils bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres.
2.2 Kündigung und Verlängerung
Die Mitgliedschaft kann jährlich bis spätestens 30.09. in Textform per E-Mail an [email protected] gekündigt werden.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Kalenderjahr zu den jeweils gültigen Konditionen.
Mit der Anmeldung bestätigt das Mitglied, die veröffentlichten Mitgliedschaftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Die automatische Verlängerung muss gegenüber Verbrauchern transparent vereinbart werden und eine klare Kündigungsfrist enthalten.
2.3 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
- durch fristgerechte Kündigung,
- durch Ausschluss,
- durch freiwilligen Austritt,
- durch Tod,
- oder durch Auflösung des Vereins.
Bereits entrichtete Mitgliedsbeiträge werden nicht rückerstattet, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
2.4 Ausschluss von Mitgliedern
Mitglieder können insbesondere ausgeschlossen werden bei:
- vereinsschädigendem Verhalten,
- Verstößen gegen Statuten oder AGB,
- missbräuchlicher Nutzung von Leistungen,
- unrichtigen Angaben,
- Zahlungsrückständen,
- grobem Fehlverhalten gegenüber Partneranlagen oder anderen Mitgliedern.
Über den Ausschluss entscheidet der Verein bzw. das zuständige Organ.
2.5 Golfkurse und Zusatzleistungen
Für Golfkurse, Reisen, Events, Trainings oder vermittelte Zusatzleistungen können ergänzende Teilnahme-, Storno- oder Zahlungsbedingungen gelten.
III. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend der geltenden Datenschutzerklärung sowie den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
IV. Schlichtung und Vereinsstreitigkeiten
Für Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis gelten die Regelungen der Vereinsstatuten.
Vor Anrufung ordentlicher Gerichte ist – soweit gesetzlich zulässig und statutenmäßig vorgesehen – die vereinsinterne Schlichtungseinrichtung anzurufen.
V. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches gilt der Gerichtsstand am Sitz von VIVA GOLF HEALTH.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.